Heizkostenzuschuss 2022/23

Die Steiermärkische Landesregierung hat wieder den Heizkostenzuschuss beschlossen. Durch diesen einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten € 340,00.

Anträge werden von den Gemeindeämtern, Stadtämtern bzw. Servicecenter und Servicestellen der Stadt Graz im Wege des elektronischen Akts (ELAK) abgewickelt.


Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.09.2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • alleinstehende Personen: € 1.371,-
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.057,-
  • Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 412,-

Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt.  Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen.

Die Förderaktion beginnt am 01. Oktober 2022 und dauert bis zum 28. Februar 2023.