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Regionalentwicklung Oststeiermark

Das Steiermärkische Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018 ist bis dato einzigartig in Österreich und schafft völlig neue Voraussetzungen für die Zusammenarbeit von Land, Regionen und Gemeinden. Unter anderem sind die Aufgaben des Landes und der Regionen, die Regionsstruktur und die Finanzierung der Regionalentwicklung im Gesetz definiert.

 

Aufgaben auf Regionsebene:

  • Koordination und Unterstützung der Zusammenarbeit innerhalb einer Region
  • Erstellung der regionalen Entwicklungsstrategie auf Basis der Landesentwicklungsstrategie
  • Erstellung des jährlichen regionalen Arbeitsprogrammes auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie samt Jahresbudget
  • Erarbeitung von Entwicklungsmaßnahmen und Projekten und laufende Umsetzung
  • Laufendes Monitoring der Regionsentwicklung und Mitwirkung bei raumbedeutsamen Planungen des Landes
  • Laufende Information und Beteiligung der regionalen AkteurInnen und BürgerInnen

 

„Verstärkte regionale Eigenverantwortung und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Regionen sind wesentliche Ziele der künftigen Regionalentwicklung“