Förderungen
Wohn- und Familienförderpaket
Kontakt zur Geltendmachung der Förderungen:
Dorfplatz 1, 8616 Gasen
Tel: +43 (0)3171 / 201
E-Mail: gde@gasen.gv.at
Babygutschein
Nach der Geburt eines Kindes werden folgende Gutscheine ausgegeben:
150,00 € Einkaufsgutschein Sparmarkt Gasen und 50,00 € Gutschein für ein Sparbuch bei der Raiffeisenbank Birkfeld.
Schulstartgeld
Für Schulanfänger an der Volksschule Gasen gibt es ein einmaliges Schulstartgeld in der Höhe von 150,00 € nach Vorlage von Rechnungen für den Kauf von Schulartikeln.
Niederlassungsscheck
Zubau (nach Bezahlung der Bauabgabe) 500 €
Neubau (nach Bezahlung der Bauabgabe) 900 €
Studiengebühren
Alle Studenten mit Hauptwohnsitz in Gasen erhalten 200,00 € / Semester als Zuschuss. Dafür muss die Inskriptionsbestätigungvorgelegt werden.
Stromspeicher
250 € für eine Stromspeicheranlage mit Blackout-Funktion bis 10 kWh
400 € für eine Stromspeicheranlage mit Blackout-Funktion über 10 kWh
Übergangsbestimmungen bis 1.4.2024 für Holzzeizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen!!!
Dieser Fördertopf der Gemeinde pro Jahr mit € 4.000 begrenzt!
Löschwasserversorgung
Förderung für die Errichtung einer Löschwasserversorgung für Einzelobjekte im Gemeindegebiet Gasen.
Löschbehälter gedeckt (Mindestinhalt 50 m3): 6.000,00 €
Löschbehälter offen (Mindestinhalt 50 m3): 3.000,00 €
Künstlicher Löschteich (Mindestinhalt 50 m3): 1.800,00 €
Willkommenspaket
Alle Personen die sich erstmalig mit Hauptwohnsitz in Gasen anmelden, bekommen einmalig ein Willkommenspaket im Wert
von € 150 pro Haushalt plus € 50 je Person.
Dies mit Unterstützung und in Abstimmung mit der REO-Oststeiermark.
Hochzeitsjubiläen
Goldene Hochzeit: 50,00 € Gutschein
Diamantene Hochzeit: 60,00 € Gutschein
Geburtstage
ab 75 Jahre: 50,00 € Gutschein
ab 90 Jahre: 60,00 € Gutschein
Weitere Informationen über Förderungen
Wegerhaltungsmaßnahmen durch Graderaktion:
Zur Erhaltung von Haus- und Hofzufahrtswegen
über die Graderaktion werden bei Privatstraßen für den
Schotter (Abdeckmaterial) 75 % Gemeindeförderung gewährt.
Die Schottermenge ist mit 120 Tonnen je Kilometer begrenzt.
Beschotterungs- und Asphaltierungsförderung von Hauszufahrten ohne öffentliche Förderprogramme:
Nach Abzug eines generellen Selbstbehaltes von 218 € werden 30 %
Gemeindeförderung gewährt. Gefördert wird nur der Schotter (ohne Aushub und Einbau) und die Asphaltierung der Zufahrt mit einer Breite von 3,0 m und im Garageneinfahrtsbereich auf eine maximale Länge von 10 m mit einer Breite von 4,0 m.
Wenn eine Bauabgabe bezahlt wurde, wird eine zusätzliche Förderung bis zur Höhe von 30 % der bezahlten Bauabgabe gewährt. Grundsätzlich werden von der Gemeinde nur Hauszufahrten gefördert, für die keine sonstigen Wegbauprogramme möglich sind.
Da pro Jahr nur eine Summe von € 4.000 zur Verfügung steht, ist jeder geplante Ausbau vor Baubeginn mit der Gemeinde abzuklären.
Tierzuchtförderungen
Neben der Kostenübernahme für den Ankauf von Genossenschafts-Zuchtstieren wird für die künstliche Rinderbesamung pro Besamung ein Zuschuss von 18 € gewährt. Bei Mutterkuhbetrieben mit eigenen Zuchtstieren wird dieser Zuschuss von € 18 je belegtem Rind gewährt. Diese Beträge werden über die Viehzuchtgenossenschaft an die Tierärzte ausbezahlt.
Für den Ankauf von Zuchtwiddern oder Zuchtböcken wird ein einmaliger Zuschuss gewährt. Bei 40 deckfähigen Tieren wird der durchschnittliche Ankaufspreis der letzten 3 Versteigerungen ersetzt. Bei weniger Tieren wird die Beihilfe anteilsmäßig gewährt. Diese Beihilfen können nach dem Stmk. Tierzuchtgesetz alle 2 Jahre beansprucht werden.
Hofzufahrtswegausbauten über Förderprogramme –ländlicher Wegebau:
Für den ländlichen Wegebau gibt es von der Gemeinde für 4 bereits beantragte Wegbauprojekte eine Förderung von 20% der Bruttokosten.
Für zukünftige Projekte beträgt der Zuschuss maximal 15 % der Bruttokosten. Diese Förderung ist jährlich nach den verfügbaren Mitteln laut Voranschlag gedeckelt..
Kommunalsteuerrückvergütung für Lehrlinge
Die Kommunalsteuer für Lehrlinge (3 % der Bruttolohnsumme) wird am Jahresende an die Betriebe rückerstattet.
Dazu ist eine Aufstellung über den Anteil der Lohnsumme für Lehrlinge vorzulegen.