Hundekundenachweis – Hundekundekurs am 9. Oktober 2020

Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes tritt für Hundehalter ab 1.1.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hundekundenachweis in Kraft.

Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht.

Wer muss den Kurs besuchen?
Der Hundekundenachweis muss vom Halter erbracht werden, falls es sein erster Hund ist oder das Halten eines Hundes in den letzten 5 Jahren nicht nachgewiesen werden kann. Binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes ist die erforderliche Sachkunde zu erbringen.

Zeit und Ort der Kurse?
Zeit: Freitag, 9. 10. 2020, 13.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Bezirkshauptmannschaft Weiz, 8160 Weiz, Birkfelder Straße 28, Sitzungssaal (1. Stock)

Anmeldung zum Kurs?
Anmeldungen unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer beim Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Weiz (Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl!) unter
Tel.: +43 (0)3172/ 600-262 oder +43 (0)3172/600-263 von 08.00 bis 12.30 Uhr
oder Email: bhwz@stmk.gv.at

Kurskosten?
Gemäß Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2016 ist ein Betrag von 41,60 € zu entrichten. Die Einzahlungsmodalitäten werden den Kursteilnehmern rechtzeitig gesondert mitgeteilt.