Auflage Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan
Gemeinsam mit dem Raumplanungsbüro Heigl Consulting ZT GmbH wurden im Zuge der Revision des Flächenwidmungsplanes – nach vielen Planungsschritten und Gesprächen mit den Grundeigentümern – Planungsentwürfe ausgearbeitet. Diese Planungen stellen für die nächsten 10 bis 15 Jahre die Grundlagen für raumplanerische und baurechtliche Anfragen dar. Gemäß Steiermärkischen Raumordnungsgesetz hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes samt Umwelterheblichkeitsprüfung inklusive Sachbereichskonzept Energie und den Entwurf des Flächenwidmungsplanes zur öffentlichen Einsicht von 11. März bis 10. Mai 2024 im Gemeindeamt aufzulegen. Innerhalb dieser Auflagefrist können GemeindebürgerInnen, sowie jede physische oder juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftliche Einwendungen, die eine Begründung enthalten muss, beim Gemeindeamt einbringen. Weiters werden das Örtliche Entwicklungskonzept und der Flächenwidmungsplan im Rahmen einer öffentlichen Versammlung im Turn- und Kultursaal Gasen vorgestellt. Wir bitten alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sich zu informieren und die Planungsunterlagen durchzusehen
Öffentliche Vorstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes:
Ort: Turn- und Kultursaal Gasen
Termin: Freitag, 12. April 2024
Uhrzeit: 15.00 Uhr