Privatschadensausweise bei Unwetterschäden
Bei Schäden an privaten Wegen, Gebäuden, Erdrutsch oder Flur- bzw. Waldschäden, ist vom betroffenen Grundeigentümer ein sogenannter Privatschadensausweis zu stellen. Dieses Antragsformular kann direkt im Gemeindeamt bzw. online unter www.agrar.steiermark.at ausgefüllt werden. Nur durch eine zeitgerechte Antragstellung ist eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds möglich. Für unterschiedliche Schadensarten ist jeweils ein eigener Antrag zu stellen
Meldefrist für private Schäden:
– 2 Monate bei Schäden an Gebäuden oder Inventar
– 6 Monate bei allen anderen Schadensarten (z.B.: Flur- bzw. Waldschäden, Schäden an Wegen, etc.)
(eine sofortige Dokumentation durch Fotos ist in jedem Fall notwendig)
Höhe der Entschädigung:
Der Entschädigungsbetrag (Förderungswert) liegt
– bei Gebäudeschäden in der Höhe von 50% der Schadenssumme
– bei Erdrutschschäden in der Höhe von 40% der Schadenssumme
– bei allen anderen Schäden in der Höhe von 30% der Schadenssumme
Die Mindestschadenssumme beträgt nach Abzug einer allfälligen Versicherungsleistung für alle Schadensarten € 1.000. Für die Auszahlung sind die Nachweise (Rechnungen) des jeweiligen Förderungswertes notwendig! Eigenleistungen müssen in voller Höhe nachgewiesen werden.