Revision des Flächenwidmungsplanes
Aufruf zur Bekanntgabe von Planungsinteressen und Baulandausweisungen!
Am 31. Jänner 2022 haben wir im Gemeinderat einstimmig die Einleitung der Neuauflage des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Dies basierend auf den gesetzlichen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und in der Notwendigkeit, wieder verfügbares Bauland, für Einfamilienwohnhausbauten oder für Gewerbegründungen oder -erweiterungen parat zu haben. Auch manche Sondernutzungen im Freiland (Energiegewinnung, touristische Nutzung, etc.) müssen im Flächenwidmungsplan und im Örtlichen Entwicklungskonzept Berücksichtigung finden.
Von 21.02 bis 22.04.2022 kann nun von Grundeigentümern die Chance genutzt werden, mögliche Baulandausweisungswünsche schriftlich am Gemeindeamt anzumelden. Zugleich muss dieses Bauland nach gesetzlicher Richtlinien über Optionsverträge zu einem wertgesicherten Verkaufspreis verfügbar sein.
Im darauffolgenden Revisionsverfahren, das ca. 1 Jahr dauert, wird geprüft und entschieden, ob und welcher Baulandausweisungswunsch auch berücksichtigt werden kann.
Jedenfalls bitten wir unsere geschätzte Bevölkerung sich aktiv in diesem Prozess einzubringen und entsprechende Infos bei mir oder im Gemeindeamt einzuholen, bzw. Ausweisungswünsche mittels beiliegendem Formular zu beantragen!