10 Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh
Durch die Bestätigung des „Kuh-Urteils“ von Tirol wurde wieder einiges an Rechtsunsicherheit bei den Almbauern ausgelöst. Die Folge war die Sperre eines Wanderweges durch couragierte Almbauern.
Diese Maßnahme hat einige positive Gesprächsrunden bewirkt, wo Klarheit in Bezug auf die Rechtsgrundlagen geschaffen wurde. Ebenso sind einige Präzisierungen und Nachbesserungen in der „Freizeitpolizze“ notwendig. Dies ist eine eigene Versicherung, die vom Tourismus abgeschlossen und bezahlt wird, um Bauern bei Haftungsansprüchen zu schützen.
So kann man jetzt davon ausgehen, dass der Auftrieb von Almvieh und daraus resultierend eine Unfallgefahr mit Wanderern mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht mehr auf dem Rücken eines Bauern ausgetragen wird.
Auf der anderen Seite ist Wandern auf markierten Wegen erlaubt und erwünscht, aber mit größter Eigenverantwortung des Erholungssuchenden und mit Wertschätzung gegenüber den Almbewirtschaftern. Gerade in der Corona Zeit haben wir gemerkt, dass Landwirtschaft und Tourismus sich gegenseitig brauchen und unverzichtbare Sektoren für den ländlichen Raum sind.